Studieren in Teilzeit / Turnus von Lehrveranstaltungen
Der Masterstudiengang Gender & Queer Studies wurde für ein Vollzeitstudium konzipiert und akkreditiert. Es ist trotzdem möglich, den Studiengang in Teilzeit zu studieren, es gibt von Seiten des Studienganges keine Verpflichtung, in bestimmten Semestern eine bestimmte Anzahl Credit Points zu erwerben. Wenn Sie jedoch in Teilzeit studieren, müssen Sie selbst auf die zeitliche Passung der Module achten. Hierbei ist zu beachten:
Auch wenn Sie in Teilzeit studieren, sind zuerst die Basismodule zu studieren, bevor Sie Veranstaltungen aus den Aufbaumodulen besuchen. Die Basismodule werden nur im Wintersemester angeboten. Falls Sie in Teilzeit studieren ist es möglich, ein Basismodul oder zwei halbe Basismodule ein Jahr nach hinten zu verschieben – dann können Sie trotzdem im Sommersemester Aufbaumodule besuchen.
Die Kolloquien des Ergänzungsmoduls richten sich inhaltlich daran aus, ob Sie im ersten, zweiten, oder dritten Semester sind und heißen entsprechend Kolloquium 1, Kolloquium 2 und Kolloquium 3. Wir empfehlen dringend, diese Kolloquien ohne Pause hintereinander zu besuchen.
Prüfungsrechtlich müssen Sie für das Ergänzungsmodul drei Kolloquien besuchen und verbucht bekommen – technisch ist dabei egal, ob Sie z.B. dreimal Kolloquium 1 verbucht bekommen, aber inhaltlich macht es natürlich keinen Sinn dreimal das Kolloquium der Erstsemester zu besuchen. Am Besten ist es, wenn Sie „in Ihrem Jahrgang bleiben können“.
Die Lehrveranstaltung zum Schwerpunktmodul I (SM I) findet nur im Sommersemester statt. Diese müssen Sie absolvieren, bevor Sie das Studienprojekt im Schwerpunktmodul II (SM II) durchführen. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass parallel zur Lehrveranstaltung des SM I im Sommersemester auch das SM II durchgeführt wird (das müssen Sie dringend mit Ihrer Prüfperson absprechen). Es ist jedoch nicht möglich das SM I im Wintersemester zu absolvieren.
Das Masterarbeitskolloquium des Masterarbeitsmoduls wird nur im Sommersemester angeboten.