Fragen zur Bewerbung
Wo finde ich aktuelle Informationen, wenn ich mich im Bewerbungsprozess befinde?
Alle aktuellen Informationen, die während des Bewerbungsprozesses relevant sind, finden Sie hier.
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister)
- Deutsche Sprachkenntnisse
- Nachweis des erfolgreichen Besuchs von Lehrveranstaltungen im Bereich der Gender und Queer Studies im Umfang von min. 12 LP
Genauere Erläuterung der Voraussetzungen finden Sie hier.
Gilt das ToR als vorläufiges Abschlusszeugnis?
Ja. Wichtig ist, dass dies die vorläufige Durchschnittsnote trägt und unterschrieben/gestempelt ist.
Für die Bewerbung wird ein ToR benötigt, auf dem die Note nach der ECTS Einstufungstabelle einen Prozentrang aufweist - auf meinem ToR wird kein Prozentrang ausgewiesen - was kann ich tun?
Kein Problem, wir errechnen den Prozentrang dann anhand von Bundesstatistiken für Sie!
Spielt die (Regel-)Studienzeit des BA im Bewerbungsprozess eine Rolle?
Nein!
Bis wann kann ich Dokumente nachreichen, die für die Bewerbung notwendig sind?
Seit 2023 ist es zwingend nötig, dass zum Bewerbungszeitpunkt bereits alle Punkte nachgewiesen werden. Es ist nicht (mehr) möglich, Punkte die beispielsweise erst im vorangehenden Sommersemester erworben wurden, nach dem 15.7. vorzulegen. Falls Sie Punkte aus dem zum Bewerbungszeitpunkt noch laufenden Sommersemester nachweisen wollen (obwohl diese vielleicht noch nicht in Ihrem Transcript verbucht sind), dann ist das mit einer unterschriebenen und gestempelten Bescheinigung möglich, die Sie hier erhalten. Bescheinigungen ohne Stempel der Institution werden nicht akzeptiert.
Ist es möglich, das Gender-Zertifikat neben dem Master-Studium zu machen?
Nein, der Nachweis der 12 LP (durch den Besuch von einschlägigen Lehrveranstaltungen oder das Gender-Zertifikat) muss zur Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgeholt werden.
Ist es möglich, das Gender-Zertifikat an der Universität zu Köln zu machen, um dann die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, egal in welchem Studiengang, haben Sie die Möglichkeit Veranstaltungen des Gender-Zertifikats zu besuchen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wie muss ich die 12 LP nachweisen?
Wenn Sie ein Gender Zertifikat im Umfang von 12 LP hochladen, ist das ein ausreichender Nachweis.
Wenn Sie die 12 LP über einzelne Lehrveranstaltungen (LV) nachweisen, müssen wir für jede LV zwei Aspekte in Ihren Unterlagen erkennen können: Dass eine Lehrveranstaltung einschlägig für die Gender (und Queer) Studies war und dass Sie tatsächlich diese LV (und nicht z.B. andere aus einem Modul) erfolgreich studiert haben. Für diesen Einzelnachweis müssen Sie unbedingt das „Aufstellung der 12 LP GQS “ verwenden.
Dass die Lehrveranstaltung einschlägig für die GQS war, erkennen wir ausreichend an einem einschlägigen Titel. Ist der Titel nicht eindeutig einschlägig, liefern Sie eine öffentlich zugängliche LV-Beschreibung mit. Sollte auch darin die Einschlägigkeit nicht eindeutig abzulesen sein können Sie eine Bescheinigung der Lehrperson über die Einschlägigkeit mitliefern.
Dass Sie tatsächlich eine genannte LV erfolgreich studiert haben, ist häufig durch ein Transcript (das gestempelt sein muss!) zu erkennen. Nennen Sie in der „Aufstellung der 12 LP“ Modultitel oder Modulkennungen, damit wir die genannten LV in Ihrem Transcript finden. Sollte die LV oder Ihre LP-Anzahl nicht eindeutig aus dem Transcript hervorgehen, liefern Sie weitere Unterlagen – z.B. ein Modulhandbuch – die belegen, dass das, was im Transcript verbucht wurde, eindeutig die LV enthält, die Sie in der Aufstellung nennen.
Außerdem ist es möglich Punkte aus einem Gender Zertifikat und aus einzelnen einschlägigen LV zu kombinieren. Können Sie beispielsweise ein Gender-Zertifikat nachweisen, welches aber nur einen Umfang von 9 LP hat, können Sie die fehlenden 3 LP durch den Besuch einer einschlägigen LV nachweisen.
Welche LP zählen für die erforderlichen 12 LP?
Es zählen ausschließlich Leistungspunkte, die im Rahmen von einschlägigen Lehrveranstaltungen an Hochschulen erworben wurden. Das heißt, dass LP für eine Bachelorarbeit oder für ein Praktikum in einem einschlägigen Bereich nicht für die 12 LP gelten (diese BA oder das Praktikum gelten aber als 'besonderes Interesse').
Mein Bachelorzeugnis ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht ausgestellt, bis wann kann ich dieses nachreichen?
Das BA-Zeugnis kann (solang dies nicht die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung darstellt) bis zum 31.12. nachgereicht werden. Sie können trotzdem ganz regulär (genannt 'vorläufig') immatrikuliert werden, aber müssen rechtzeitig Ihr Bachelorzeugnis vorzeigen, damit Sie später auch in das zweite Master-Semester reimmatrikuliert werden können.
Ich habe ein Praktikum in einem einschlägigen Bereich gemacht, zählen diese LP für die vorausgesetzten 12 LP?
Nein, auch nicht, wenn es Pflicht im Curriculum war, es zählen ausschließlich LP, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erworben wurden. Ein Praktikum zählt als 'besonderes Interesse'.
BA als Nachweis für besonderes Interesse - muss ich die ganze BA hochladen, als Nachweis, dass diese über ein einschlägiges Thema war?
Wenn am Titel erkennbar ist, dass die Arbeit ein Thema der Gender Studies bearbeitet, genügt es, dass der Titel aus einem Dokument hervorgeht (z.B. Transcript of Records oder Anmeldebestätigung Ihres Prüfungsamtes). Sollte der Titel nicht aussagekräftig sein, laden Sie bitte ein Inhaltsverzeichnis und/oder eine Zusammenfassung mit hoch.
Fragen zur Einschreibung
Zulassungsbescheid mit Prüfvermerk - was ist das, wie bekomme ich den?
- Der 'Prüfvermerk' ist ein Stempel; Sie können sich nur einschreiben, wenn Sie diesen Stempel auf Ihrem Zulassungsbescheid haben
- Personen, die schon in der Bewerbung alle 12 LP nachweisen konnten, bekommen diesen Zulassungsbescheid mit Stempel automatisch, 1-2 Tage nach Annahme des Platzes, zugesendet
- Personen, die noch LP nachweisen müssen, senden diese Nachweise an Julia Scholz und erhalten danach den Zulassungsbescheid mit Prüfvermerk zugesendet
Wo muss ich mein Bachelorzeugnis im Laufe des Semesters vorlegen, wenn ich es bei der Einschreibung noch nicht vorliegen hatte?
Das BA-Zeugnis wird am Besten als pdf-Datei per E-Mail an studsek[at]verw.uni.koeln.de zur Aufhebung der bestehenden Rückmeldesperre gesendet. Es ist außerdem möglich, persönlich während der Öffnungszeiten mit dem Zeugnis im Studierendensekretariat vorbeizukommen.