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Nachteilsausgleich im Studium

Sie können einen Antrag auf Nachteilsausgleich im Studium an den Prüfungsausschuss stellen. Adressieren Sie an das Prüfungsamt einen formlosen Antrag, der jedoch ein ärztliches (o.ä.) Attest beinhaltet, welches spezifiziert, welche Art von Ausgleich für Sie passend ist (z.B. längere Zeiträume bei Prüfungen oder Verzicht auf Rechtschreibeprüfung).

Sie erhalten eine schriftliche Antwort vom Prüfungsausschuss. Einen positiven Bescheid können Sie verwenden, um die jeweiligen Prüfpersonen auf Ihren Nachteilsausgleich hinzuweisen. Sollte es hierbei Unstimmigkeiten geben, wenden Sie sich gerne an das Prüfungsamt.