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Beratungsangebote und Anlaufstellen

An der Universität zu Köln und der Technischen Hochschule Köln gibt es verschiedene Beratungs- und Serviceangebote für Studierende. Diese sind universitär oder von der TH Köln, von den Studierendenwerken, von den AStAs der Universität zu Köln oder der TH Köln, oder durch autonome Studierendenreferate organisiert. Das Sprektrum der Angebote ist weit gefächert und reicht von einer allgemeinen Studienberatung an der Uni Köln oder der TH Köln über eine psychologische Beratung des Studierendenwerks bis hin zu einer selbst organisierten Fahrradwerkstatt des AStAs der Uni Köln.

Darüber hinaus gibt es an der Uni Köln zwei zentrale und an jeder Fakultät zwei weitere Vertrauensdozent*innen, an die sich Studierende im Falle von Diskriminierungserfahrungen wenden können. Das AStA-Referat für Antidiskriminierung und Kultur der Uni Köln betreibt einen Diskriminierungsmelder, an den sich Studierende ebenfalls (auch anonym) weden können, und das Autonome BIPoC Referat unterhält eine Antidiskriminierungsstelle für Diskriminierungsfälle mit Bezug zu Rassismus. An der TH gibt es eine Anlaufstelle bei Diskriminierung.

Auf dieser Seite finden Sie Links zu allen gennanten Anlaufstellen und Beratungsangeboten sowie zu uniexternen Angeboten.

Weiter unten finden Sie außerdem Informationen zur vorgezogenen Vornamensangleichung.

Interne Beratungsangebote (TH, UzK)

Interne Anlaufstellen bei Diskriminierungserfahrungen

Gesundheit, Inklusion & Chancengerechtigkeit im Studium

Externe Anlaufstellen

Vorgezogene Vornamensangleichung

Die Universität zu Köln ermöglicht durch Beschlüsse der Hochschulleitung im April 2016 und Juni 2019, dass trans* Personen möglichst frühzeitig ihren neuen Vornamen in den universitären Erfassungssystemen eintragen lassen können. Die Vornamensangleichung kann vertrauensvoll in allen universitären Einrichtungen erfolgen, für Studierende insbesondere im Dezernat 2 / Abt. 22 Studierendenangelegenheiten. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail wird erbeten ein Dokument zum Verifizieren der Identität als Scan (Personalausweis, Pass, UC-Card, Führerschein, etc.) mit einzureichen. Nach positivem Beschluss des Gerichts ist auch eine rückwirkende Änderung von Dokumenten möglich. Ihr Zeugnis wird Ihnen ausgestellt auf die zu diesem Zeitpunkt im Unisystem hinterlegten Daten.